Ab Januar können rechtswidrige Inhalte im Netz über ein Online-Formular bei den Betreibern angezeigt werden. Eindeutig strafbare Inhalte müssen innerhalb von 24 Stunden nach Eingang einer Beschwerde entfernt werden; so will es das Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Bei Verstößen gegen die Fristen können die Nutzer nun auf der Website der Behörde das Formular ausfüllen; danach werde geprüft, ob gegen das Unternehmen ein Bußgeldverfahren wegen Mängel im Beschwerdemanagement eingeleitet werde. Die Behörde selbst könne keine Einträge, betonte das Bundesamt.
heise.de;
bundesjustizamt.de