Die nach Landesrecht zuständigen Behörden überwachen im Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2016/679 bei den nichtöffentlichen Stellen die Anwendung der Vorschriften über den Datenschutz.

Die Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten in den Bundesländern, der Aufsichtsbehörden für den nicht-öffentlichen Bereich, des Rundfunks, der Kirchen, in Europa und im übrigen Ausland sowie des Virtuellen Datenschutzbüros finden Sie in den folgenden Übersichten Ebenso hat die Bundesbeauftragte für Datenschutz eine Übersicht der Informationsfreiheitsbeauftragten der Länder zusammengestellt. 

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